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   BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 110.90   

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BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 110.90 (https://dejure.org/1990,10094)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1990 - 2 B 110.90 (https://dejure.org/1990,10094)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1990 - 2 B 110.90 (https://dejure.org/1990,10094)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung bei der Frage nach dem Umfang der Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 110.90
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

    Abgesehen davon verletzt ein Gericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seine Aufklärungspflicht in der Regel dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht förmlich beantragt (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 40.82

    Ausbildungszeit - Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Kriegsteilnehmer - Reifevermerk -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 110.90
    Das Berufungsgericht hat die grundsätzliche Möglichkeit, die Anerkennung einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit zurückzunehmen, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats bejaht (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 2 C 40.82 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 110.90
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß daher gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 110.90
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß daher gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 62.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 110.90
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß neben das Erfordernis der Förderlichkeit der Tätigkeit zusätzlich die Feststellung treten muß, daß die Tätigkeit zur Ernennung des Beamten geführt hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 62.65 - Beschluß vom 19. August 1970 - BVerwG 6 B 35.70 - ).
  • BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 110.90
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß neben das Erfordernis der Förderlichkeit der Tätigkeit zusätzlich die Feststellung treten muß, daß die Tätigkeit zur Ernennung des Beamten geführt hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 62.65 - Beschluß vom 19. August 1970 - BVerwG 6 B 35.70 - ).
  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 1 UE 1199/91

    Antrag des Beamten auf Versetzung in den Ruhestand steht der Rücknahme einer

    Keineswegs hätte der Kläger ohne den Nachweis der Dienstunfähigkeit allein aufgrund seines Antrags seine Versetzung in den Ruhestand erreichen können (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. Juli 1990 - 5 OVG A 63/88 - BVerwG, Beschluß vom 8. November 1990 - 2 B 110.90 -).
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